Leistungsfähigkeit
Die Möglichkeiten im photovoltaischen Bereich sind theoretisch unbegrenzt. Bereits etwa 2 Prozent der Gesamtfläche in der BRD würden nach Schätzungen ausreichen, die in der BRD im Jahresdurchschnitt benötigte elektrische Energie über Photovoltaik zu erwirtschaften. Die nötigen Flächen könnten sogar ohne Neuversiegelung über die Nutzung von Dächern und bebauten Flächen bereitgestellt werden. Sicher ist dies nur ein theoretischer Ansatz.
Vergleicht man die Bedingungen der Energieerzeugung in konventioneller und regenerativer Art, so ist Solarstrom, würde dieser im freien Wettbewerb veräußert werden, nicht marktüberlebensfähig. Gemäß dem Gesetz für Erneuerbare Energien (EEG) ist die Vergütung für Solarstrom je nach Art und Größe der Anlage zwischen 36 – 51 €-Cent je KW/h festgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass steigende Energiepreise zu einer Angleichung der Kosten bei der Stromerzeugung führen werden.
Solarstrom wird seine Berechtigung nur in einem sogenannten Energienmix aus regenerativen Energien wie Windkraft, Wasserkraft, Biomasse und Biogas finden. Dies rührt ausschließlich auf den vorherrschenden klimatischen und thermischen Bedingungen in unseren Breitengraden. Als Beispiel ist hier aufzuführen, dass im Sommer die Erträge aus photovoltaisch erzeugtem Strom weitaus höher sind, als die aus Wind- oder Wasserkraft.
Aus v. g. Gründen erscheint aus energiepolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht ein Energiemix mit einem Anteil von 25 % an Solarstrom als sinnvoll. Mittelfristig werden überschüssig erzeugte Energien mittels einer „Hydrogen Gas Generating Unit“ (HGU) und Brennstoffzelle, mobil oder stationär, je nach Anforderung in Wärme oder Strom umgewandelt werden. Aus diesem Grunde wird Solarstrom noch weiter an Bedeutung gewinnen.